Alles Wichtige rund um Eröffnung, Laufzeiten, Zinsen und Sicherheit – kompakt beantwortet.
Allgemein
Ein U18-Festgeldkonto ist ein Sparkonto speziell für Minderjährige, bei dem ein bestimmter Betrag für eine feste Laufzeit zu einem garantierten Zinssatz angelegt wird. Im Unterschied zum Tagesgeld kann während der Laufzeit nicht über das Geld verfügt werden – dafür sind die Zinsen höher und unveränderlich.
Das U18-Festgeldkonto der Renault Bank steht Kindern ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr offen. Die Kontoeröffnung wird durch beide gesetzlichen Vertreter vorgenommen.
Ja, bei minderjährigen Kontoinhabern müssen sich beide sorgeberechtigten Elternteile identifizieren – entweder per Video-Ident oder PostIdent. Bei alleinigem Sorgerecht genügt ein entsprechender Nachweis.
Zinsen & Laufzeiten
Aktuell bietet die Renault Bank 2,60% p.a. bei einer Laufzeit von 12 Monaten und 2,40% p.a. bei 24 Monaten. Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.
Nein, das ist der zentrale Vorteil von Festgeld. Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Zinssatz gilt verbindlich für die gesamte Laufzeit – unabhängig von Leitzinsänderungen oder Marktentwicklungen.
Die Renault Bank bietet Laufzeiten von 6, 12, 24 und 36 Monaten an. Je nach Sparziel und gewünschter Flexibilität können Sie die passende Dauer wählen. Einen detaillierten Vergleich finden Sie im Laufzeiten-Ratgeber.
Die Mindestanlage liegt bei 500 €. Maximal können bis zu 500.000 € pro Festgeldkonto angelegt werden. Für Beträge bis 100.000 € greift die volle EU-Einlagensicherung.
Verfügbarkeit & Flexibilität
Eine vorzeitige Kündigung ist bei Festgeld grundsätzlich nicht vorgesehen. Wer zwischendurch an das Geld muss, sollte einen Teil als Tagesgeld anlegen. Mehr dazu im Festgeld-Tagesgeld-Vergleich.
Bei Fälligkeit wird der Anlagebetrag samt Zinsen auf das hinterlegte Referenzkonto überwiesen. Alternativ können Sie eine automatische Wiederanlage zu den dann gültigen Konditionen vereinbaren.
Sicherheit & Steuern
Einlagen bis 100.000 € sind durch die EU-Einlagensicherung (FGDR, Frankreich) vollständig geschützt. Da das Konto auf den Namen des Kindes läuft, hat es einen eigenständigen Schutz – getrennt vom Elternvermögen.
Grundsätzlich unterliegen Zinserträge der Kapitalertragsteuer (25% + Soli). Allerdings steht jedem Kind ein eigener Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zu. Richten Sie einen Freistellungsauftrag ein, werden Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei ausgezahlt.
Das Geld gehört rechtlich dem Kind. Eltern verwalten es treuhänderisch bis zur Volljährigkeit und dürfen es ausschließlich im Interesse des Kindes verwenden.
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